B2B-Login
Kaffeevollautomaten leasen – eine Finanzierungsform mit Historie

Kaffeevollautomaten leasen

Kaffeevollautomaten liefern Kaffeespezialitäten auf Knopfruck und bestechen durch gute Optik, Bedienungsfreundlichkeit sowie leichter Reinigung. Eine klassische Variante, um einen professionellen Kaffeevollautomaten zu erwerben, ist der Kauf nach §433 BGB. Eine weitere beliebte Finanzierungsform ist das Kaffeevollautomaten leasen, die wir Ihnen in diesem Blogartikel vorstellen möchten.

Leasing bezeichnet im Allgemeinen die entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsgutes durch Finanzierungsinstitute (vgl. Perridon, Steiner, Rathgeber, 2009, S.453).

Kaffeevollautomaten leasen – eine Finanzierungsform mit Historie

Bereits 1877 erfolgte das erste Leasinggeschäft durch die Bell Telefone Company in Amerika. Anfang der 1960er setzte sich diese Finanzierungsform auch in Deutschland durch. Heute liegt der Anteil des Leasinggeschäfts bei 15% an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen. (vgl. Perridon, Steiner, Rathgeber, 2009, S.453)

Somit ist Leasing heutzutage eine äußerst bedeutende Finanzierungsform, die sich nicht nur im Kaffeevollautomaten leasen widerspiegelt, sondern auch in zahlreichen anderen Branchen, wie z.B. im Automobilhandel.

Kaffeevollautomaten leasen – liquiditätsschonend investieren

Leasing ist ein Finanzierungskonzept, welches der klassischen Miete sehr ähnlich ist, da der Leasinggeber die komplette Finanzierung des Kaffeevollautomaten übernimmt und dafür ein monatliches Entgelt berechnet. Hieraus ergeben sich einige Vor- und Nachteile, die wir für Sie im Nachfolgenden übersichtlich zusammengefasst haben.

Vorteile des Kaffeevollautomaten leasen: 

  • Kein Investitionsrisiko
  • Keine Bindung liquider Mittel in die Kaffeeversorgung
  • Keine einmaligen Anschaffungskosten, sondern fristenkongruente Finanzierung
  • Absetzung der Leasingraten als Betriebsausgabe
  • Leasing ist bilanzneutral, da Bilanzierung beim Finanzierungsinstitut [1]

Nachteile des Kaffeevollautomaten leasen:

  • Verantwortlichkeit des Leasingnehmers für Wartung- und Service des Kaffeevollautomaten
  • Inflexible Vertragsgestaltung (Vertragslaufzeiten) bei (relativ) langer Vertragsbindung
  • In der Regel Ablösung des (verschlissenen) Kaffeevollautomaten nach Ende der Vertragslaufzeit.

Kaffeevollautomaten leasen bei BEVERO

Selbstverständlich können Sie auch bei BEVERO Kaffeevollautomaten leasen. Nach positiver Bonitätsprüfung und Zusage der Leasinggesellschaft vermitteln wir Ihnen gerne einen Leasingvertrag. Rechtlicher Eigentümer wird die Leasinggesellschaft, mit der wir zusammenarbeiten. BEVERO tritt in diesem Fall nur als Vertragsvermittler auf.

Unsere Empfehlung: mieten statt leasen

Wenn Sie sich für das Leasing eines Kaffeevollautomaten interessieren, empfehlen wir Ihnen, den Kaffeevollautomaten bei uns zu mieten.

Da Leasing und Miete sehr ähnlich sind, genießen Sie zum einen beim Kaffeevollautomaten mieten alle Vorteile des Leasings, decken zum anderen jedoch auch Wartung- und Service mit ab. Zudem bleibt Ihre Maschinentechnik dank der flexiblen Laufzeiten stets auf dem neuesten Stand. Selbstverständlich ist auch ein Mietkauf möglich.


[1] Standardfall beim Kaffeevollautomat leasen: Der Kaffeevollautomat wird dem Leasinggeber zugerechnet, dieser aktiviert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und schreibt den Kaffeevollautomaten (degressiv oder linear) ab. Hierdurch sind die Leasingraten für den Leasinggeber (Finanzierungsinstitut) Betriebseinnahmen und für den Leasingnehmer (Ihr Unternehmen) Betriebsausgaben (vgl. Perridon, Steiner, Rathgeber, 2009, S.460 ff.).

Quellen:

Perridon, L.; Steiner, M.; Rathgeber, A. (2009): Finanzwirtschaft der Unternehmung. München: Vahlen. (Eine Übersicht, wo Sie dieses Buch kaufen können, finden Sie hier.)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen
Bevero Banderole